Gemäß der Regierungsverordnung Nr. 151/2003 (22. September) müssen wir eine Garantie gewähren. Von der Garantie bleiben die gesetzlichen Rechte - insbesondere bezüglich der Gewährleistung bzw. des Schadenersatzes - des Verbrauchers unberührt. Der Verbraucher kann seine Garantieansprüche beim Händler geltend machen. Der Verbraucher kann sich mit seinem Reparaturanspruch auch an das (die) Gepida-Service(s) wenden.
Der Garantieanspruch ist mit dem Garantieschein geltend zu machen. Mangels eines Garantiescheins, wenn der Verbraucher seine Rechte geltend machen will, ist der Verbrauchervertrag als abgeschlossen zu betrachten, wenn der Verbraucher den Beleg vorlegt, der die Bezahlung des Kaufpreises nachweist. Bewahren Sie den Garantieschein gut auf, auch für den Zeitraum nach Ablauf der Garantie.
Garantiezeitraum:
- bei einem Verkaufspreis, der sich mindestens 10 000 HUF beläuft, aber nicht höher als 100 000 Forint ist, beträgt der Garantiezeitraum ein Jahr,
- bei einem Verkaufspreis, der sich mindestens 100 000 HUF beläuft, aber nicht höher als 250 000 Forint ist, beträgt der Garantiezeitraum zwei Jahre,
- bei einem Verkaufspreis, der höher als 250 000 HUF ist, beträgt der Garantiezeitraum 3 Jahre.
Der Garantiezeitraum fängt am Tag der Übergabe des Verbrauchsartikels an den Verbraucher oder, wenn die Inbetriebnahme durch das Unternehmen oder dessen Beauftragten erfolgt, am
Tag der Inbetriebnahme an. Wenn der Verbraucher den Verbrauchsartikel außerhalb von 6 Monaten nach der Übergabe in Betrieb nimmt, fängt der Garantiezeitraum am Tag der Übergabe des Verbrauchsartikels an. Zwecks Vermeidung von falscher Bedienung legen wir dem Produkt eine Gebrauchs- und Bedienungsanleitung bei.
Beachten Sie bitte die darin enthaltenen Hinweise, denn wir übernehmen innerhalb des Garantiezeitraums keine kostenlose Reparatur von Fehlern, die sich aus der von der Bedienungsableitung abweichenden Nutzung, aus fehlerhafter Bedienung ergeben; diese Kosten werden auch innerhalb des Garantiezeitraums durch Sie getragen. Verlangen Sie vom Händler beim Kauf die richtige Ausfüllung des Garantiescheins, die genaue Angabe des Kaufdatums. Prüfen Sie zugleich, ob die Identifikationsangaben des Fahrrads mit den leserlich ausgefüllten Angaben auf dem Garantieschein übereinstimmen.
Von der falschen Ausfüllung des Garantiescheins oder dem Versäumen der Übergabe an den Verbraucher bleibt die Gültigkeit der Garantiepflicht unberührt. Korrekturen oder Überschreibungen, Angabe von falschen Daten am Garantieschein haben die Ungültigkeit des Garantiescheins zur Folge.
Die Garantie umfasst diejenigen Fehler nicht, deren Ursache nach Übergabe des Produkts an den Verbraucher aufgetreten ist, somit zum Beispiel, wenn der Fehler durch
- unsachgemäße Inbetriebnahme (es sei denn, die Inbetriebnahme wurde durch das Unternehmen oder seinen Beauftragten durchgeführt bzw. die unsachgemäße Inbetriebnahme ist auf den Fehler der Gebrauchs- und Bedienungsanleitung zurückzuführen)
- bestimmungswidrige Nutzung, Nichtbeachtung der Anweisungen der Bedienungsanleitung,
- unsachgemäße Lagerung, unsachgemäße Bedienung, Schädigung,
- Elementarschäden, Naturkatastrophen verursacht wurde.
Die Garantiebedingungen sind unverändert, wenn das Fahrrad zwecks Verleihs oder zu anderen gewerbemäßigen Zwecken betrieben wird oder wenn damit Schulungen durchgeführt werden.
Wir übernehmen ferner innerhalb des Garantiezeitraums nicht die kostenlose Reparatur von verschlissenen Teilen infolge natürlicher Abnutzung sowie von Schäden am Fahrrad, die von äußeren mechanischen oder chemischen Auswirkungen /sauren Regen, sonstigen atmosphärischen Verunreinigungen, tierischen oder pflanzlichen Materialien usw./ verursacht wurden.
Eine Erweiterte Garantie von +1 Jahr beziehungsweise +2 Jahren
Die Bedingungen für die erweiterte Garantie von + 1 Jahr beziehungsweise + 2 Jahren, die optional gekauft werden kann, stimmen mit den Bedingungen der unten genannten gesetzlichen Garantie von 1 Jahr / 2 Jahren / 3 Jahren überein.
DEM VERBRAUCHER KOMMEN AUFGRUND DER GARANTIE FOLGENDE RECHTE ZU:
Dem Verbraucher stehen die Rechte zu, die ihm von §§.306-310 des Gesetzes IV/1959 über das Bürgerliche Gesetzbuch, das mit dem Gesetz XXXVI62002 modifiziert wurde, §.685 Buchstabe e) der Regierungsverordnung 151/2003 (22. September) sowie der Verordnung 49/2003 des Wirtschafts- und Umweltschutzministers eingeräumt werden. Die vollständige Beschreibung ist in der Bedienungsanleitung des Produkts enthalten.
Bei Fehlern, die von der Garantie umfasst sind, kann der Verbraucher
1) In erster Linie - je nach eigener Wahl - die Reparatur oder den Austausch des Produkts verlangen, es sei denn, die Erfüllung des gewählten Garantieanspruchs ist unmöglich, oder dadurch dem Unternehmen im Vergleich zu dem anderen Garantieanspruch unverhältnismäßig hohe Mehrkosten anfallen würden, unter Berücksichtigung des im fehlerfreiem Zustand der Dienstleistung vertretenen Wertes, des Gewichtes des Vertragsbruches sowie der durch die Erfüllung des Garantieanspruchs dem Verbraucher verursachten Interessenverletzung.
2) Wenn das Unternehmen die Reparatur oder den Austausch nicht übernommen hat, dieser Verpflichtung innerhalb einer angemessenen Frist die Interessen des Verbrauchers nicht nachkommen kann, oder wenn das Interesse des Verbrauchers an der Reparatur oder dem Austausch erlischt, kann der Verbraucher - nach eigener Wahl - die verhältnismäßige Reduzierung des Kaufpreises verlangen, den Fehler auf Kosten des Unternehmens selbst beheben oder durch Dritte beheben lassen oder vom Vertrag zurücktreten. Bei unwesentlichen Fehlern ist der Rücktritt vom Vertrag nicht zulässig.
Die Reparatur oder der Austausch ist - mit Rücksicht auf die Beschaffenheit des Produkts sowie auf die vom Verbraucher zu erwartende Bestimmung des Produkts - innerhalb einer angemessenen Frist, dem Verbraucher keine wesentlichen Unannehmlichkeiten verursachend, durchzuführen. Der Händler hat danach zu streben, die Reparatur oder den Austausch höchstens innerhalb von fünfzehn Tagen vorzunehmen. Wenn die Reparatur oder der Austausch langer als fünfzehn Tage dauert, hat das Unternehmen den Verbraucher schriftlich über die voraussichtliche Dauer der Reparatur oder des Austausches zu informieren.
Wenn der Verbraucher innerhalb von drei Arbeitstagen nach dem Kauf (nach der Inbetriebnahme) infolge des Fehlers am Produkt einen Austauschanspruch geltend macht, kann sich der Händler nicht auf unverhältnismäßige Mehrkosten beziehen, sondern er ist verpflichtet, das Produkt auszutauschen, sofern der Fehler die bestimmungsgemäße Nutzung beeinträchtigt.
Bei der Reparatur dürfen nur neue Teile ins Fahrrad eingebaut werden.
Der Verbraucher kann seinen Anspruch auf Reparatur beim Händler bzw. direkt bei der Reparaturwerkstatt, die im Garantieschein angegeben ist, geltend machen. Die Kosten in Bezug auf die Erfüllung der Garantiepflicht werden vom Unternehmen getragen.
Bei Fehlern
Garantiereparaturen dürfen nur aufgrund des Garantiescheins durch Werkstätte, die im Garantieschein angegeben sind, durchgeführt werden.
- Der Verbraucher hat nach dem Entdecken des Fehlers innerhalb der kürzesten Zeit, die die Umstände ermöglichen, seine Rüge dem Verpflichteten mitzuteilen.
- Als rechtzeitig mitgeteilt wird die Rüge betrachtet, die innerhalb von 2 Monaten nach der Entdeckung des Fehlers mitgeteilt werden.
- Für Schäden aus der Verzögerung der Mitteilung haftet der Verbraucher.
- Derjenige Abschnitt der Reparaturzeit, während der der Verbraucher das Produkt nicht bestimmungsgemäß benutzen kann, zählt nicht zur Garantiezeit. Bei dem Austausch (der Reparatur) des Produkts oder eines wesentlicheren Teils des Produkts beginnt die Garantiezeit für das ausgetauschte (reparierte) Produkt / für den ausgetauschten (reparierten) Teil des Produkts sowie des Fehlers, der infolge der Reparatur auftritt, erneut.
- Überprüfen Sie bitte bei allen Reparaturen im Rahmen der Garantie das richtige Ausfüllen der Garantiescheine.
Kontaktdaten für Garantie- und Beschwerdeverfahren
E-mail: aftersales@gepida.hu
Telefon: +36 1 400 6065 / 920